Thema: TüV und Bootssteuer für Segelboote
Schreibdatum: 24.03.2007 um 14:10 Uhr
Nachricht: Also das mit der TÜV-Abnahme und der Kennzeichungspflicht ist auf den bayrischen Gewässern schon längst Vorschrift.
Wobei die TÜV-Abnahme (alle 5 Jahre) mitlerweile entschärft wurde und bis zu einer gewissen Bootsgröße nun entfallen kann, wenn man einen Viertakter-Motor hat.
Aber bevor man mit einem Boot (Ausnahme Jollen ohne AB) auf einen der Seen darf, ist die Genehmigung des zuständigen Landratsamtes einzuholen; dabei wird auch das Kennzeichen erteilt und schön Gebühren kassiert.
|
|