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Thema:  Neue Bußgelder ab der Saison 2008
Schreibdatum:  07.01.2008 um 13:42 Uhr

Nachricht:
Auszug aus der "Zweite Verordnung zu Änderungen der Anlage IV zum Übereinkommen von 1992 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (2. Ostseeschutz-Änderungsverordnung": (siehe hier) "Art 4 Ausnahmen von Einleitungs- und Ausrüstungsbestimmungen 1 Die in Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 und in Artikel 3 formulierten Einleitungs- und Ausrüstungsbestimmungen finden keine Anwendung für bestimmte Arten von Sportbooten und andere Schiffe, die mit Toiletten ausgestattet sind und nicht in Regel 2 der überarbeiteten Anlage IV zu MARPOL 73/78 erwähnt sind, wenn die Einrichtung von Abwasserrückhalteanlagen in diesen Sportbooten und anderen Schiffen technisch schwierig ist oder die Kosten der Einrichtung im Verhältnis zum Wert des Schiffes hoch sind und diese Sportboote und anderen Schiffe vor dem 1. Januar 2003 gebaut wurden. 2 Ein Ausnahmetatbestand nach Satz 1 liegt insbesondere vor, wenn ein solches Schiff weniger als 10,50 m Rumpflänge aufweist oder weniger als 2,80 m breit ist oder wenn ein solches Schiff vor dem 1. Januar 1980 gebaut worden ist." Demnach mache ich mir erstmal keine Sorgen. Zumal ich mit dem PortaPotti eine geschlossene Abwasserrückhalteanlage habe - dessen reguläre Entsorgung leider auch nicht überall möglich ist... Viele Grüße Reinhard[addsig]




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