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Thema:  Neue Bußgelder ab der Saison 2008
Schreibdatum:  07.01.2008 um 13:42 Uhr

Nachricht:
Ich glaub's erst, wenn ich den offiziellen Text irgendwo nachlesen kann. Es heisst im Text, auf den Du Dich beziehst: "Danach sind zukünftig alle Schiffe, die vor 2003 gebaut wurden und weniger als 11,50 m lang (Rumpflänge) oder weniger als 3,80 m breit sind (jeweils + 1 m zur bisherigen Regelung) sowie alle Schiffe, die vor 1980 gebaut wurden von der Nachrüstungspflicht befreit.". Im bisherigen von mir oben zitierten Text, der bis heute dort leider nicht aktualisiert wurde heisst es: "Ein Ausnahmetatbestand nach Satz 1 liegt insbesondere vor, wenn ein solches Schiff weniger als 10,50 m Rumpflänge aufweist oder weniger als 2,80 m breit ist oder wenn ein solches Schiff vor dem 1. Januar 1980 gebaut worden ist." Da sind überall "oder"-Tatbestände angegeben. Für die Regelung ist eine Rumpflängenbegrenzung eben auch sehr sinnvoll und meiner Meinung nach unverzichtbar. Ich halte bis zum Beweis des Gegenteils die angegebene "und"-Bedingung für einen Fehler in der Nachricht. - - - Und im Übrigen sehe ich dort (falls das "und" stimmen sollte) drei Bedingungen, um von der Nachrüstpflicht befreit zu sein: a) alle Schiffe, die vor 2003 gebaut wurden und weniger als 11,50 m lang (Rumpflänge) b) oder weniger als 3,80 m breit sind (jeweils + 1 m zur bisherigen Regelung) c) sowie alle Schiffe, die vor 1980 gebaut wurden Und durch das "oder" bei b) fallen wir eben darunter, weil unsere Schiffe nicht so breit sind. Viele Grüße Reinhard[addsig]




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