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Thema:  Neue Bußgelder ab der Saison 2008
Schreibdatum:  07.01.2008 um 13:42 Uhr

Nachricht:
Das darfst Du auch, ist in KVR geregelt, wenn Not am Manne ist, dann darfst Du die Regelungen als Manöver des letzten Augenblicks betrachten, hat auch Vorteile, denn so bleibt Deine Bordtoilette sauber und mußt diese nicht kompliziert entleert werden. Worum es hier geht ist, dass die Ordnungshüter diese vorschriftsmäßige Toilette kontrolieren werden und mit Deinem Argument "Hintern kurz mal ins Wasser" gehen sie möglicherweise nicht konform...




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