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Thema:  Neue Bußgelder ab der Saison 2008
Schreibdatum:  07.01.2008 um 13:42 Uhr

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Zitat:


Das darfst Du auch, ist in KVR geregelt, wenn Not am Manne ist, dann darfst Du die Regelungen als Manöver des letzten Augenblicks betrachten, hat auch Vorteile, denn so bleibt Deine Bordtoilette sauber und mußt diese nicht kompliziert entleert werden. Worum es hier geht ist, dass die Ordnungshüter diese vorschriftsmäßige Toilette kontrolieren werden und mit Deinem Argument "Hintern kurz mal ins Wasser" gehen sie möglicherweise nicht konform...




stimmt . ich vergesse immer, dass man hierzulande ja schon für den eventuellen Fall, der eintreten könnte--wenn gegebenenfalls auch nur theoretisch-- abgemahnt wird....nicht für das was geschah oder ist.....

Aber unsere Kleinboote betrifft das ja zum Glück nicht. Wird erst nach dem nächsten Jackpott wieder interessant, wenn eine 14m Yacht auf dem Wunschzettel steht :pfeifen:




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