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Thema:  darsser ort
Schreibdatum:  19.02.2009 um 14:24 Uhr

Nachricht:
Ich denke, die Formulierung "für den öffentlichen Schiffsverkehr gesperrt" bedeutet keinen Verbot , den Hafen anzulaufen,es ist nicht als Sperrgebiet ausgewiesen. Wenn die Wassertiefe für die TES reicht, kannst du rein genau so wie in jede andere Bucht (auf eigenes Risiko, ist klar...). Irgendwo habe ich eine Stellungname der WSP gelesen, die Versicherung wird nicht zahlen, wenn deinem Boot dort was passiert, aber das sind alles imaginäre Gefahren.




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