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Thema:  CE Konformitätserklärung
Schreibdatum:  02.05.2012 um 08:33 Uhr

Nachricht:
Hallo Dieter, mal ein paar laienhafte Gedanken zu diesem Problem, ohne Anspruch auf rechtliche Richtigkeit: Gemäß der "Sportboot-Richtlinie" müssen Boote, die erstmalig in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen. Dieses wird mit der "Konformitätserklärung" bescheinigt. Auf die Einzelheiten will ich mal der Komplexität wegen keine Rücksicht nehmen... Nehmen wir mal an, ein wenige Jahre altes Boot wird vom Ersteigner privat an einen privaten Käufer gebraucht verkauft. Eine Konformitätserklärung sollte dabei vorhanden sein, damit der Käufer bei seinen Formalitäten (IBS, Bodenseezulassung, ...) keine Probleme hat. Sie muss nach dem Gesetz vorhanden sein, weil es eigentlich keine Boote ohne diese Konformitätserklärung geben darf. Die Richtline besagt, dass Boote, die erstmalig in der EU in Verkehr gebracht werden, diese Konformitätserklärung haben müssen - gefordert ist also der Hersteller bzw. der Händler. Aber - nach dem Gesetz gibt es gar keine Boote ohne diese Erklärung. Und zu den Aufgaben einer Behörde, die sich mit Arbeitsschutz befasst, gehört eben auch die Prüfung, ob beim Betrieb alle Vorschriften eingehalten und alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind. Soweit die Fakten - wie ich sie sehe. Mal zur Verdeutlichung ein anderes Beispiel: Ich kaufe mir privat einen Computer. Dieser hat heutzutage ebenfalls in seinen Unterlagen eine Konformitätserklärung, die vom Hersteller/Händler ausgestellt worden sein muss. Diesen PC verkaufe ich bei ebay privat an den Meistbietenden. Vielleicht etwas weit hergeholt, dieser Vergleich, und ich kenne hier die Gesetzeslage genausowenig, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Regierungspräsidium, Abteilung Arbeitsschutz von mir oder dem Käufer die Konformitätserklärung verlangen "darf". Und dann bei ggf. Nichtvorlage eine Strafe verhängen. Oder bin ich (als Privatmensch) gesetzlich verpflichtet, diese Konformitätserklärung solange aufzubewahren, bis das darin beschriebene Erzeuignis verschrottet wird? Die dürfen, solange der Computer neu im Laden steht, vom Händler diese Unterlagen verlangen, prüfen und wenn etwas nicht stimmt, vielleicht sogar die ganze Charge einstampfen lassen. Diese Überlegungen würde ich ähnlich auf Boote anwenden. Soll heissen, Prüfung und Vorlage der Konformitätserklärung beim Hersteller/Händler ja, beim späteren Besitzer/privaten Verkauf nein. Wie gesagt - nur meine persönlichen Gedanken zum Thema... Ich höre den Amtsschimmel auch wiehern und denke, die haben Langeweile oder vermuten einen gewerblichen Verkauf. Wobei auch beim gewerblichen Verkauf hinterfragt werden muss, wie das dann mit dem "erstmalig in Verkehr gebracht" zusammenpasst. Viele Grüße Reinhard[addsig]




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