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Thema:  Ummeldung nach Umzug
Schreibdatum:  29.03.2012 um 17:49 Uhr

Nachricht:
Moin zusammen,

weiss jemand von Euch, ob man nach einem Umzug seine Führerscheine und den Bootsschein entsprechend an die neue Adresse anpassen muss? Ich habe mich ein wenig umgehört und keine befriedigende Antwort erhalten. Manche sagen, einfach nix unternehmen und mit der alten Adresse im Schein weiterfahren und andere wiederrum meinen, dass die Scheine umgemeldet werden müssten. Ich könnte mir vorstellen, dass ich den Bootsschein über das Schiffahrtsamt ummelden kann aber die Segelscheine...hmmm, keine Ahnung. :denken: Beim Bezirksamt geht es jedenfalls nicht.
Danke schonmal für Eure Rückmeldungen, cheers, Lutz




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