Portal für TES-Freunde


Thema:  Ummeldung nach Umzug
Schreibdatum:  29.03.2012 um 17:49 Uhr

Nachricht:
Hi Lutz, ich habe keine Ahnung, kann aber was versuchen zu begründen ;-) Beim normalen Kfz-Führerschein ist nicht mal eine Adresse enthalten. Das Ding dient als Befähigungsnachweis, nicht als Ausweispapier. Bei Bootsführerscheinen und Funkzeugnissen würde ich das genauso sehen. Wenn Du Wert darauf legst, dann kannst Du die Scheine beim DSV/DMYV (oder wer auch immer die ausgestellt hat) ändern lassen - die freuen sich, wenn sie für die Änderung Gebühren kassieren können; ich gehe mal davon aus, dass das was kostet. Notwendig ist das meiner Meinung nach nicht. Beim IBS würde ich die Adressänderung bei der Verlängerung erledigen lassen. Deinen Spezialfall mit dem Berliner Kennzeichen kann ich nicht beurteilen, steht das auch im IBS? Der IBS dient ja zweierlei Zwecken, a) als Eigentumsnachweis, aber nur, wenn er aktuell ist - dann empfiehlt sich die Änderung bei der Verlängerung. Und b) als Kennzeichendokument, dann müsste die ausstellende Stelle möglicherweise analog den Kfz-Papieren von der Änderung erfahren, nur - wozu? Steuern werden nicht erhoben und da Du in der nächsten Zeit eh nicht in Berlin rumfährst... Eigentlich müsstest Du: siehe hier Machs bei der nächsten Verlängerung und gut is. Viele Grüße Reinhard[addsig]




URL TES-Freunde
http://www.tes-freunde.de

Link zum Beitrag
http://www.tes-freunde.de/modules.php?name=Splatt_Forums&file=viewtopic&topic=732&forum=5

page generated by © Splatt Forum a free GPL module for PhpNuke
.