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Thema:  CE Konformitätserklärung
Schreibdatum:  02.05.2012 um 08:33 Uhr

Nachricht:
Aus meiner Erfahrung:

Beim Anmelden des Bootes beim Wasser- und Schifffahrtsamt Braunschweig zum Erhalt eines Ausweises für Kleinfahrzeuge wurde nach dieser Konformitätserklärung verlangt. Mein Einwand war diese gelte doch nur für Neufahrzuege (meines ist gebraucht). Daraufhin wurde mir mitgeteilt es reicht das alte Kennzeichen mitzuteilen.

Da ich die CE hatte habe ich den dann hingesendet, das ging dann reibungslos.
Fazit, ich würde jedem raten bei Einfuhr oder bei einem noch nicht in Deutschland angemedeten Boot eine CE zu verlangen.

So nebenbei, die neue alte TES 678 segelt prima. Ist jeden Cent Wert :dance:




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