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Thema:  Gasprüfung auf Sportbooten nach G608
Schreibdatum:  27.12.2016 um 19:47 Uhr

Nachricht:
Hallo an alle, ... ... die auf ihrem Boot eine fest installierte Gasanlage haben. Fest installiert bedeutet vereinfacht gesagt, dass irgendwas dieser Anlage fest angeschraubt ist. Wie z. B. der Kocher, ein gasbetriebener Kühlschrank oder eine Heizung. Nicht darunter fallen (nach meinen Erkenntnissen) tragbare Campingkocher mit einer einschiebbaren Patrone oder eine tragbare Heizung mit Patrone, also transportable Geräte. Es geht bei meiner Frage also nur um eingebaute Geräte. Hand aufs Herz, wer macht regelmäßig alle zwei Jahre eine Gasprüfung nach G608? Ist dabei alles ok gewesen, oder gibt es Mängel, die beanstandet wurden und nachgebessert werden mussten? Nach den Regeln der Durchführung von Gasprüfungen gem. DVGW-Arbeitsblatt G608 sind z.B. Leitungen, Anschlüsse, Lagerung usw. zu prüfen und müssen diesen entsprechen. z.B. darf die Gasflasche nur in einem Behälter mit Ablauf nach aussen gelagert werden, die Schlauchleitungen sind mit Verschraubungen anzuschliessen, Schlauchschellen sind verboten, Schläuche und Druckregler haben ein "Verfallsdatum", nach dem sie nicht mehr verwendet werden dürfen usw. Wer es genauer wissen will, kann sich bei uns im Downloadbereich diese Broschüre herunterladen hier klickern Sie ist zwar schon etwas älter, aber im Großen und Ganzen gibt sie das wieder, was gefordert wird - und noch weitere interessante Informationen. Angeregt zu diesem Beitrag wurde ich durch dieses Bild im Fotoalbum: für grosses Bild hier klicken Das sieht zwar sehr schön aus (alleine schon der Holzausbau ist toll!), aber ich bezweifle, dass diese Art der Gasinstallation bei einer Gasprüfung in Deutschland zugelassen wird. Der Kocher ist fest eingebaut und mit einer Schlauchleitung mit dem Regler der Gasflasche verbunden. Das Fach für die Gasflasche ist zum Innenraum hin nicht abgedichtet und einen Ablauf nach draussen dürfte es bei dieser Einbautiefe wahrscheinlich auch nicht geben. Bei mir war es ursprünglich ähnlich - unter dem eingebauten Kocher war eine Leitung zum Boden der hinteren Backskiste mit Anschluss für die Gasflasche. Weil das bei einer Gasprüfung nie durchgegangen wäre, habe ich eine Leitung vom Kocher bis zum Ankerkasten gelegt und dort die Halterung für die Gasflasche angebracht. Seitdem habe ich mit Prüfungen, die ich regelmäßig durchführe, keine Probleme. Siehe auch hier: hier klickern Zusätzlich habe ich einen (nicht vorgeschriebenen, aber empfehlenswerten) Gaswarner im Schapp unter dem Kocher installiert. Wie sieht es bei Euch aus? Viele Grüße Reinhard PS: Diese Prüfung nach G608 bezieht sich nur auf deutsche Sportboote, wie es im Ausland aussieht, weiss ich nicht! Es ist anzunehmen, dass Versicherungen für deutsche Sportboote im Schadensfall die Prüfungen als Vorausetzung für eine Schadensregulierung ernst nehmen - in manchen Bedingungen stehen Hinweise dazu drin! Nachtrag: Es scheint nach meinen letzten Informationen so zu sein, dass diese Gasprüfungen für Privatpersonen auf rein privat genutzten Wassersportfahrzeugen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Es kann jedoch nicht schaden, wenn man seine Gasanlage regelmäßig überprüfen lässt, um Gasunfällen vorzubeugen.[addsig]




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