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Thema:  Gasprüfung auf Sportbooten nach G608
Schreibdatum:  27.12.2016 um 19:47 Uhr

Nachricht:
Hallo Hugo, ich will es ja nicht abstreiten, dass ich eigentlich ganz Deiner Meinung bin. Nur versuche ich hier die "offizielle" Ansicht darzustellen mit dem Hintergrund, dass es da Vorschriften gibt, von denen - manche möglicherweise noch nie etwas gehört haben - deren Sinn aber auch nicht ganz wegzudiskutieren ist - und auf die sich (möglicherweise) spätestens im Schadensfalle die Kaskoversicherung berufen wird. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Versicherung die (komplette) Ersatzleistung verweigern wird, weil man da vielleicht bestimmte, in Deutschland möglicherweise geltende Vorschriften nicht beachtet hat. *) Dass der TÜV nicht haftet, dürfte ebenso verständlich sein, wie dass der Gasprüfer nicht haftet - Vertragspartner der Versicherungen ist der Fahrzeugeigentümer und der muss für den (vorschriftsmäßigen) Zustand seines Fahrzeuges/Wasserfahrzeuges geradestehen. Übrigens fährst Du (nehme ich stark an) mit Deinem Auto trotz Deiner Meinung zu TÜV, eben weil es Vorschriften dafür gibt. Diese Vorschriften gibt es auch für Gasprüfungen, G607 für Campings und G608 für Wasserfahrzeuge, selbst der Schornsteinfeger arbeitet nach solchen Vorschriften. Nur wird in unserem speziellen Falle nichts überprüft und ggf. stillgelegt... Das ist der Unterschied. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, z.B. dass diese Vorschriften gar nicht zwingend von irgendwelchen Gesetzen o.ä. deutschlandweit (!) vorgegeben sind - das müsste dann aber auch belastbar nachprüfbar sein. *) In der "Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg" ist z.B. im §29 festgelegt, dass "Flüssiggasanlagen ... dem Stand der Technik" entsprechen müssen. Als Stand der Technik ist an verschiedenen Fundstellen die "Technische Regeln Flüssiggas 2012 - DVFG-TRF 2012 " definiert, die als Basis für die Prüfung nach G608 dient. Auch bei der Bodenseezulassung wird bei der notwendigen TÜV-Prüfung nach dieser Gasabnahme gefragt. Versicherungen zu fragen dürfte keinen Sinn machen, die werden bei einer solchen Frage sofort darauf anspringen... denke ich. Viele Grüße Reinhard PS: Wer sowieso keine Kaskoversicherung für sein Boot hat, dem dürfte das eh egal sein. Nur weiss ich nicht, was meine Haftpflichtversicherung dazu sagen wird, wenn durch die Gasexplosion meines Bootes Dritte zu Schaden kämen. Klar würde die den Schaden des Dritten bezahlen, aber kann man sicher sein, dass die mich nicht in Regress nehmen, weil mein Wasserfahrzeug nicht verkehrssicher im Sinne der geltenden Vorschriften war? *) siehe Nachtrag zum ersten Beitrag.[addsig]




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