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Thema:  TES Werft - neue Eigentümer
Schreibdatum:  03.08.2020 um 21:44 Uhr

Nachricht:
Hallo Patrick -
ich habe mir 2015 einen Harbeck Anhänger in Deutschland beim Werk gekauft und in Österreich vor Abholung angemeldet. Dazu war wichtig, dass der Hersteller die Daten bereits in die europäische Genehmigungsdatenbank eingetragen hatte. Das dazugehörige Papier hat die Überschrift "Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank für die Klasse O, Satzformat 014" und die Unterbezeichnung "COC - Papier und Datenauszug" - dieses Blatt erhielt ich von der Fa Harbeck per Email und habe ich selbst ausgedruckt. Bei der Zulassungsstelle hatte ich dann noch den Kaufvertrag (da hatte ich auch nur eine ausgedruckte PDF Datei) und eine Versicherungsbestätigung vorzulegen. Das wars - ich erhielt Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung und konnte so den Anhänger mit eigenen Kennzeichen vom Herstellerwerk abholen. So weit ich weiß, ist dies seit einigen Jahren EU-weit einheitlich. Nur die Versicherungsbestätigung ist eine länderspezifische Angelegenheit.
Fahrzeugbrief oder Typenschein sind alte, früher übliche Bezeichnungen bzw Dokumente. Zulassungsbescheinigung Teil1 und 2 erhältst du von der Zulassungsstelle - Teil 1 ist im Fahrzeug mitzuführen, Teil 2 wird zum COC geklammert. Ruf am besten bei deiner Zulassungsstelle an. Eine spezielle Steuerbescheinigung braucht man zumindest in Österreich nur bei Fahrzeugen mit Motorantrieb. LG Gernot




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