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heimi Drucken  Λ

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Nachrichten : 2

Guten Abend allesamt, ich bin hier neu und möchte von einem Privatanbieter ein polnisches Gebrauchtboot kaufen- habe schon hier im Forum ein wenig nachgelesen u. a. hat jemand geschrieben , dass ein Nachweis der MWST notwendig ist,---warum???
Dann würde ich gern wissen wo die Identifizierungsnummern an den Booten sind u. ist es notwendig, dass man die alte Bootsbriefnummer beim Ummelden benötigt.
Gruß Heimi
O 08.02.2007 um 21:15 Uhr Offline Profil Private Nachricht
sualk Drucken  Λ

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Nachrichten : 430

Hallochen,

damit Du nachweisen kannst, dass Du das Boot in Germanien gekauft hast und nicht über die grüne Grenze von den lieben Nachbarn geholt hast, der Zoll kennt da keine Freunde, wenn sie Dich erwischen

Sualk
O 09.02.2007 um 07:27 Uhr Offline Profil Private Nachricht
Julia Drucken  Λ

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Nachrichten : 114

Guten Morgen,
ich mache mir gerade ähnliche Gedanken. Ich werde ja nun Zweitbesitzer. Für den Trailer bekomme ich auf jeden Fall einen Fahrzeugschein. Was gibt es für die TES. Habt Ihr für eure einen Bootsbrief oder entsprechendes.
Bei meinen alten 15er hatte ich nur die Rechnung von der Werft.


Gruß Karl-Heinz


O 09.02.2007 um 08:25 Uhr Offline Profil Email Private Nachricht
avalon Drucken  Λ

Administrator

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Nachrichten : 1561

Moin liebe Schiffsbesitzer,

um das Mwst-Problem mal sehr verkürzt und vereinfacht zu beschreiben...
Wer heutzutage innerhalb der EU, egal ob in Deutschland oder Polen eine Ware kauft, muss dafür Mwst. bezahlen. Punkt.

Der Zoll oder andere Finanzbehörden prüfen das gelegentlich nach und verlangen einen Nachweis, der in der Regel die Kaufrechnung ist. Hat mein sein Boot gebraucht gekauft, sollte man sich diese Rechnung (die den Mwst-Eintrag enthält) aushändigen lassen.

Über Ausnahmen sollte man sich mit seinem Finanzamt unterhalten - machen wir uns nix vor, in Foren wie diesem kann nur "Halbwissen" weitergegeben werden.

Zu den Identifizierungsnummern...
Manche Boote haben welche, manche nicht. Manche hinten an der Seite, manche hinten am Heck.

Eine allgemeine Registrierungspflicht wie bei Autos gibt es für Schiffe nicht. Eine "Ummeldung" ist also nicht üblich, weil kein Freizeit-Schiff unserer Größe angemeldet sein muss. Daraus folgt: Ist ein Schiff bereits irgendwo angemeldet, könnte es sinnvoll sein, dass man es dort abmeldet, wenn es dort nicht mehr gemeldet sein soll. Ob das in den Bestimmungen z.B. Danziger Registrierungsstellen auch vorgeschrieben ist, weiss ich nicht.

Da ab und zu von Behörden ein Eigentumsnachweis verlangt wird, hat es sich als sinnvoll herausgestellt, einen solchen zu besitzen. International üblich für Boote unserer Größe ist unter anderem der IBS, der "Internationale Bootsschein", den man bei verschiedenen Organisationen beantragen kann. Ein solcher Beleg (mit seinen auf dem Rumpf angebrachten Kennzeichen) erschlägt dabei auch die Kennzeichnungspflicht für Kleinfahrzeuge auf Binnenschiffahrtsstraßen. Näheres dazu siehe unter
der Webseite der WSV des Bundes

Einen IBS kann man auch ohne eine am Boot vorhandene Nummer beantragen, als Identifizierungsnummer ist z.B. auch die Rechnungsnummer möglich. Angaben über eine frühere "Anmeldung" irgendwo anders sind dabei nicht erforderlich.

Da manche Behörden z.B. an der Grenze so einen Beleg prüfen, wollen sie manchmal auch die angegebene Nummer auf dem Boot sehen - meingott, dafür tackert man sich eben diese Rechnungsnummer auf einem Blechschild hinten an sein Schiff und fertig. (dieser Absatz beruht auf persönlichen Erfahrungen und Erzählungen [s.o. Stichwort Halbwissen], und stellt keine amtliche Vorgehensweise dar!)

Viele Grüße
Reinhard

PS: einen Vordruck des IBS gibt es z.B. hier beim DSV


O 09.02.2007 um 09:16 Uhr Offline Profil Email www Private Nachricht
Julia Drucken  Λ

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Nachrichten : 114

Das ist sehr hilfreich und informativ!
Vielen Dank für soviel Mühe.


Gruß Karl-Heinz


O 09.02.2007 um 12:00 Uhr Offline Profil Email Private Nachricht
Tessi Drucken  Λ

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Nachrichten : 171

Hallo Julia - willkommen im Club ....

Wir haben auch eine "Julia" aus Wetter. Sie heißt aber jetzt " Die fette Anette ".

Gruß Torsten
O 12.02.2007 um 15:14 Uhr Offline Profil Email Private Nachricht
geloeschter_user_11 Drucken  Λ

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Nachrichten : 441

Lieber Reinhard,

zu deinen sehr guten und umfangreichen Infos fällt mir ein:
Es ist unglaublich, wie uns unser allmächtiger Großer Bruder noch so einfach ohne ordentliche Registrierung und der dazu gehörigen (EU-)Behörde herumschippern läßt, ich denke da sind wir eine große Dankbarkeit schuldig. Obwohl es vor ca. 3 Jahren ernsthafte Versuche gab, eine Steuerpflicht für Boote einzuführen, und das würde auch die beschriebene Registrierung ähnlich wie bei Autos bedeuten, hat (noch) nicht geklappt. Oder eine Mautgebühr für das Befahren der Ostsee wird sich auch noch jemand einfallen lassen.

... alles nur im Spaß .....


O 13.02.2007 um 10:38 Uhr Offline Profil Private Nachricht
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Administrator

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Nachrichten : 1561

sag das nicht so laut

Ist alles nur 'ne Frage der Zeit, bis da wieder einer drauf kommt...

groetjes
Reinhard
O 13.02.2007 um 15:20 Uhr Offline Profil Email www Private Nachricht
heimi Drucken  Λ

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Nachrichten : 2

Hallo Reinhard, auch von mir herzlichen Dank für die ausführliche Info. Jetzt noch eine Frage zu den CE- Zertifikaten für neuere Boote, Geben die polnischen Werften auch ein CE- Zertifikat- wozu brauche ich das - nur für den IBS? Wird jedes einzelne Schiff geprüft oder generell nur die Typen auf Papier?

Gruß Heimi
O 13.02.2007 um 15:34 Uhr Offline Profil Private Nachricht
avalon Drucken  Λ

Administrator

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Nachrichten : 1561

Hallo Heimi,

jetzt hast Du mich erwischt...
Die Geschichte ist ziemlich kompliziert und ich bin mir nicht ganz sicher...

Nach aktuellen EU-Bestimmungen muss jedes neu in Verkehr gebrachte Sportboot der "Sportbootdirektive 94/25/EC des Europäischen Parlaments" entsprechen. Den erklärenden Text dazu gibt es hier bei der IMCI

Dahinter verbirgt sich "das CE-Zeichen". Da diese Zertifizierung und Prüfung mit Kosten verbunden ist, sparen sich manche Werften diese Zertifizierung, gehen aber mehr und mehr dazu über, weil die Kunden danach fragen.

Ich würde es mal mit dem TÜV vergleichen. Wenn Du hier (in der EU) ein neues Auto kaufst, hat das einen TÜV-Stempel zu haben. Wenn Du hier (in der EU) ein neues Schiff kaufst, hat das ein CE-Zeichen zu haben.

Ich weiss, dass dieser Vergleich hinkt, ein Auto muss man anmelden und dann wird regelmäßig eine Nachuntersuchung fällig. Beim Schiff ist das nicht so. Deshalb gibt es trotz EU-Vorschrift auch heute noch Schiffe ohne dieses CE-Zeichen.

Mir ist noch nie jemand untergekommen, der wegen eines fehlenden CE-Zeichens Probleme mit irgendeiner Behörde bekommen hätte, zumal diese Vorschrift für den Hersteller/Verkäufer gilt, der das Schiff "in Verkehr bringt" und nicht für den Endverbraucher. Das einzige, wovon "man hört" ( Du merkst, ich werde vorsichtig) ist, dass beim Verkauf des gebrauchten Bootes nach diesem Zeichen gefragt werden könnte - aus dem gleichen Grund, aus dem Du jetzt fragst.

Für den IBS wird das CE-Zeichen/Zertifikat nicht benötigt und Versicherungen fragen auch nicht (nicht immer?) danach.

Viele Grüße
Reinhard

Nachtrag: siehe auch hier: Da gibts neuere Informationen!


O 13.02.2007 um 16:13 Uhr Offline Profil Email www Private Nachricht
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Nachrichten : 47

Mal noch eine kurze Bemerkung von mir zum CE-Zeichen bzw. zur vom Hersteller bestätigten Konformität mit der Sportbootdirektive:

Ich war vor ein paar Monaten drauf und dran, mir aufgrund eines mir günstig erscheinenden Angebots meinen Wunsch nach einer TES 678 zu erfüllen. Wegen des fehlenden CE-Zeichens habe ich dann doch kalte Füße bekommen. Einmal wurde in diversen Foren gewarnt, Boote ab einem gewissen Baujahr ohne CE-Zeichen zu erwerben.
Am meisten ausschlaggebend war dann aber, dass in der für die bayerischen Gewässern, bei mir speziell Ammersee, gültigen Verordnung die erforderliche Genehmigung für das Befahren des Gewässers nur erteilt wird, wenn das Boot ein CE-Zeichen besitzt (dies gilt ab einem bestimmten Baujahr, wenn ich mich hier jetzt nicht irre ab 1998).
Ich wollte dann nicht versuchen in Erfahrung zu bringen, ob diese Vorschrift im jeweiligen Landratsamt auch sehr penibel gehandhabt wird.
So bin ich erst mal weiter auf der Suche.
O 13.02.2007 um 16:41 Uhr Offline Profil Email Private Nachricht
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