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 ForumIndex  »  Allgemeines  »  Neue Bußgelder ab der Saison 2008
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Nachrichten : 441

Unter diesem Titel wird in der neuesten "Yacht" berichtet, dass auf der Ostsee lt. Marpol-Abkommen der Fäkalientank Pflicht wird und es droht Bußgeld bei Verstößen. Wie soll es bei der TES und anderen Booten vergleichbarer Größe funktionieren? Dürfen wir dann nicht mehr auf der Ostsee segeln?
O 11.10.2007 um 09:54 Uhr Offline Profil Private Nachricht
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Nachrichten : 1561

Auszug aus der
"Zweite Verordnung zu Änderungen der Anlage IV zum Übereinkommen von 1992 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (2. Ostseeschutz-Änderungsverordnung":
(siehe hier)

"Art 4 Ausnahmen von Einleitungs- und Ausrüstungsbestimmungen

1 Die in Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 und in Artikel 3 formulierten Einleitungs- und Ausrüstungsbestimmungen finden keine Anwendung für bestimmte Arten von Sportbooten und andere Schiffe, die mit Toiletten ausgestattet sind und nicht in Regel 2 der überarbeiteten Anlage IV zu MARPOL 73/78 erwähnt sind, wenn die Einrichtung von Abwasserrückhalteanlagen in diesen Sportbooten und anderen Schiffen technisch schwierig ist oder die Kosten der Einrichtung im Verhältnis zum Wert des Schiffes hoch sind und diese Sportboote und anderen Schiffe vor dem 1. Januar 2003 gebaut wurden. 2 Ein Ausnahmetatbestand nach Satz 1 liegt insbesondere vor, wenn ein solches Schiff weniger als 10,50 m Rumpflänge aufweist oder weniger als 2,80 m breit ist oder wenn ein solches Schiff vor dem 1. Januar 1980 gebaut worden ist."


Demnach mache ich mir erstmal keine Sorgen.
Zumal ich mit dem PortaPotti eine geschlossene Abwasserrückhalteanlage habe - dessen reguläre Entsorgung leider auch nicht überall möglich ist...

Viele Grüße
Reinhard


O 11.10.2007 um 12:51 Uhr Offline Profil Email www Private Nachricht
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Nachrichten : 441

Da fürchte ich, dass PortaPotti keine Anerkennung findet, denn an diese Fäkalientanks werden besondere Anforderungen gestellt (genormte Öffnung, die Leerung darf nur mit einer speziellen Absauganlage möglich sein usw.), die eine tragbare Toilette nicht erfüllt.
O 11.10.2007 um 14:12 Uhr Offline Profil Private Nachricht
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Nachrichten : 1561

Dein Einwand könnte berechtigt sein - wenn ich das Potti ernsthaft als Alternative im Sinne dieser Verordnungen ansehen würde. Ich hätte meine Bemerkung mit einem " " verzieren sollen.

Aber ernsthaft - meiner Meinung nach fallen unsere Kleinkreuzer unter die Ausnahmebestimmung "Ein Ausnahmetatbestand nach Satz 1 liegt insbesondere vor, wenn ein solches Schiff weniger als 10,50 m Rumpflänge aufweist oder weniger als 2,80 m breit ist" und zusätzlich unter "... technisch schwierig ist oder die Kosten der Einrichtung im Verhältnis zum Wert des Schiffes hoch sind ..."
Wobei "technisch schwierig" wiederum auf die Platzprobleme bei der kleinen Schiffsgröße abheben würde.

Viele Grüße
Reinhard


O 11.10.2007 um 14:40 Uhr Offline Profil Email www Private Nachricht
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Nachrichten : 171

Die Ostseefähren lassen jährlich ca. 1.000.000,- Klospülungen nebst "Inhalt" direkt in die Ostsee ab.
Das ist nach internationalem Recht statthaft.
Eine Riesensauerei.
Unsereiner hat schon ein schlechtes Gewissen, wenn er mal über Bord pieselt, um das Porta P. nicht zu verunreinigen.
Die großen Charterschiffe wurden alle schon umgebaut und ausgestattet - sonst keine Zulassung mehr.
Man fängt also wieder bei den Schwächsten an.
Die Großen werden noch Jahre in die geliebte Ostsee kacken.
Oder kennt einer anderslautende ernsthafte Bestrebungen ?

Torsten
O 11.10.2007 um 22:37 Uhr Offline Profil Email Private Nachricht
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Nachrichten : 171

Ich korriegiere: Es sind 100.000.000 Klospülungen !!!!!!!!!!!!

Mittwoch, Juni 20, 2007
WWF: Jährlich landen 100 Millionen Klospülungen in Ostsee

Stralsund - Pro Jahr landen nach Schätzungen des Umweltverbandes WWF rund 100 Millionen Klospülungen und 1,6 Milliarden Liter Schmutzwasser aus Duschen und Putzeimern ungeklärt in der Ostsee. Das ergab eine Umfrage des Verbandes unter 50 Reedereien von Kreuzfahrtschiffen und Fähren im Ostseeraum, wie der WWF am Montag in Stralsund mitteilte. Jährlich flössen damit rund 450 Tonnen Nitrate und 150 Tonnen Phosphate in das Binnenmeer. Diese Stoffe beförderten die Blüte der giftigen Blaualge. Nicht einmal ein Viertel der Schiffe entsorgt laut der Umfrage seine Abwässer an Land.

«Die braune Brühe wirkt wie Dünger. Die Pflanzen wachsen verstärkt und entziehen dem Wasser den Sauerstoff», sagte der Leiter des WWF-Ostseebüros, Jochen Lamp, in Stralsund. Diese Nährstoffe trügen in der flachen Ostsee dazu bei, dass das Binnenmeer immer wieder von der Algenpest heimgesucht werde. Mit rund 60 000 Schiffspassagen und 90 Millionen Passagieren gehört die Ostsee zu einem der stark befahrenen Meere der Welt.

Lediglich neun Reedereien erklärten laut WWF in einer freiwilligen Selbstverpflichtung, im Jahr 2007 keine Fäkalien in die Ostsee abzuleiten. Darunter seien mit Hurtigruten und Peter Deilmann auch zwei Anbieter aus Deutschland. Bisher gibt es kein ausdrückliches Entsorgungsverbot von Fäkalien außerhalb der Zwölf-Seemeilenzone in der Ostsee. Eine solche verbindliche Regelung wäre aber erstrebenswert, sagte Lamp. Die Reederei Aida Cruises kündigte laut WWF an, sich vom kommenden Jahr an der Selbstverpflichtung anzuschließen.
Neben den Reedereien sind laut Lamp auch die Häfen gefragt. Sie müssten künftig die entsprechenden Kapazitäten bereithalten, damit die Schiffe die Abwässer umweltfreundlich entsorgen können. Von jeder Kleinstadt werde erwartet, dass sie ihre Abwässer entsprechend behandelt. Umso mehr könne man dies von den schwimmenden Luxusstädten erwarten. «Kein Reisender hat Interesse, auf einer Kloake zu schippern», sagte Lamp.

Quelle: DVGW
O 11.10.2007 um 22:41 Uhr Offline Profil Email Private Nachricht
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Nachrichten : 441

Heute ist im Yacht-Forum der Text der neuen Regelung nachzulesen. Nun verstehe ich es aber so, dass TES ab Bj. 2003 von dieser Pflicht nicht befreit ist. Es müßte durch einen Gutachter nachgewiesen werden, dass dies technisch schwierig umzusetzen ist. Ich sehe z.B. eine Möglichkeit, dass wir gemeinsam ein Gutachten erstellen lassen und uns die Kosten teilen und somit aus dem Schneider sind. Wie ist eure Meinung?
O 04.12.2007 um 09:00 Uhr Offline Profil Private Nachricht
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Nachrichten : 1561

Ich glaub's erst, wenn ich den offiziellen Text irgendwo nachlesen kann.
Es heisst im Text, auf den Du Dich beziehst: "Danach sind zukünftig alle Schiffe, die vor 2003 gebaut wurden und weniger als 11,50 m lang (Rumpflänge) oder weniger als 3,80 m breit sind (jeweils + 1 m zur bisherigen Regelung) sowie alle Schiffe, die vor 1980 gebaut wurden von der Nachrüstungspflicht befreit.".

Im bisherigen von mir oben zitierten Text, der bis heute dort leider nicht aktualisiert wurde heisst es: "Ein Ausnahmetatbestand nach Satz 1 liegt insbesondere vor, wenn ein solches Schiff weniger als 10,50 m Rumpflänge aufweist oder weniger als 2,80 m breit ist oder wenn ein solches Schiff vor dem 1. Januar 1980 gebaut worden ist."

Da sind überall "oder"-Tatbestände angegeben. Für die Regelung ist eine Rumpflängenbegrenzung eben auch sehr sinnvoll und meiner Meinung nach unverzichtbar.

Ich halte bis zum Beweis des Gegenteils die angegebene "und"-Bedingung für einen Fehler in der Nachricht.

- - -

Und im Übrigen sehe ich dort (falls das "und" stimmen sollte) drei Bedingungen, um von der Nachrüstpflicht befreit zu sein:

a) alle Schiffe, die vor 2003 gebaut wurden und weniger als 11,50 m lang (Rumpflänge)

b) oder weniger als 3,80 m breit sind (jeweils + 1 m zur bisherigen Regelung)

c) sowie alle Schiffe, die vor 1980 gebaut wurden

Und durch das "oder" bei b) fallen wir eben darunter, weil unsere Schiffe nicht so breit sind.


Viele Grüße
Reinhard


O 04.12.2007 um 11:32 Uhr Offline Profil Email www Private Nachricht
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Nachrichten : 293

ihr macht euch mal wieder einen Kopp....wenn man mir mein Portapotti verbietet, dann halt ich meinen Hintern mal ins Wasser und lass was schwimmen--brauchste nich mal Papier....
O 06.12.2007 um 11:47 Uhr Offline Profil Private Nachricht
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Nachrichten : 441

Das darfst Du auch, ist in KVR geregelt, wenn Not am Manne ist, dann darfst Du die Regelungen als Manöver des letzten Augenblicks betrachten, hat auch Vorteile, denn so bleibt Deine Bordtoilette sauber und mußt diese nicht kompliziert entleert werden. Worum es hier geht ist, dass die Ordnungshüter diese vorschriftsmäßige Toilette kontrolieren werden und mit Deinem Argument "Hintern kurz mal ins Wasser" gehen sie möglicherweise nicht konform...
O 06.12.2007 um 12:21 Uhr Offline Profil Private Nachricht
sualk Drucken  Λ

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Nachrichten : 430

Hi,


nun macht doch mal nicht die Pferde scheu. Ist doch eigentlich alles gesagt. Unsere kleinen Böötchen trifft das absolut nicht, es sei denn, man denkt man hätte eine 10 m Yacht, ich jedenfalls nicht und damit für mich auch nicht der Rede wert, pasta !!

sualk
O 06.12.2007 um 18:22 Uhr Offline Profil Private Nachricht
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Nachrichten : 293

Zitat:


Das darfst Du auch, ist in KVR geregelt, wenn Not am Manne ist, dann darfst Du die Regelungen als Manöver des letzten Augenblicks betrachten, hat auch Vorteile, denn so bleibt Deine Bordtoilette sauber und mußt diese nicht kompliziert entleert werden. Worum es hier geht ist, dass die Ordnungshüter diese vorschriftsmäßige Toilette kontrolieren werden und mit Deinem Argument "Hintern kurz mal ins Wasser" gehen sie möglicherweise nicht konform...




stimmt . ich vergesse immer, dass man hierzulande ja schon für den eventuellen Fall, der eintreten könnte--wenn gegebenenfalls auch nur theoretisch-- abgemahnt wird....nicht für das was geschah oder ist.....

Aber unsere Kleinboote betrifft das ja zum Glück nicht. Wird erst nach dem nächsten Jackpott wieder interessant, wenn eine 14m Yacht auf dem Wunschzettel steht
O 06.12.2007 um 23:02 Uhr Offline Profil Private Nachricht
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Nachrichten : 441

Hallo,
nun habe ich auf der DSV-Seite die neue Regelung zu diesem schönen Thema gefunden:

http://www.dsv.org/index.php?id=105&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=142&tx_ttnews[backPid]=16&cHash=fb0181b072

Der wichtige Punkt dabei ist, dass auch Boote, die nach 2003 gebaut sind und keine Toilette an Bord haben, als Ausnahme gelten. Das wird wohl auf die meisten von uns zutreffen. Ich finde es grundsätzlich wichtig zu wissen, wie die Gesetzeslage ist, um gegenüber einem diensteifrigen Waschpo argumentieren zu können.
O 07.01.2008 um 13:42 Uhr Offline Profil Private Nachricht
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