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 ForumIndex  »  Allgemeines  »  darsser ort
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Autor
Anfang der Diskussion    ( Antworten erhalten: 15 )    Vorheriges Thema Nächstes Thema
tuttles Drucken  Λ

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Nachrichten : 50

vielleicht weiss ja einer von euch wie es am darsser ort ausschaut?
einige,so auch ich müssen ja dieses jahr dort vorbei und rostock - barhöft ist ja ein ganzes stück.es soll ja laut gemeindeabstimmung ein durchstich bei prerow gemacht werden.weiss jemand ob die rinne zum darsser hafen mit 0,30 m.noch passierbar ist.ich würde den hafen dann anfahren auch wenn er offiziell gesperrt ist.(spät kommen früh gehen ) tuttles
O 15.04.2008 um 17:35 Uhr Offline Profil Email www Private Nachricht
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Nachrichten : 293

aber aber...das ist meine Taktik (spät kommen früh gehen)
O 15.04.2008 um 20:32 Uhr Offline Profil Private Nachricht
patrick71 Drucken  Λ

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Nachrichten : 518

verlass Dich da mal nicht zu sehr drauf, dass 30cm Wasser reichen. Ich hab auch schon mal gelesen, dass die TES 40cm Tiefgang hat.
O 15.04.2008 um 20:58 Uhr Offline Profil Email Private Nachricht
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Nachrichten : 50

eh leute ich wollte wissen ob jemand infos über den hafen hat.tuttles
O 15.04.2008 um 21:27 Uhr Offline Profil Email www Private Nachricht
patrick71 Drucken  Λ

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Nachrichten : 518

guck doch mal hier:

http://www.nv-portpilot.de/contentlanguage/6BEB9324-CB63-4575-8495-220A68F11138/de/contentport/Port_ID/88122C82-1A77-4F32-9C7E-EE5CC409B433


O 16.04.2008 um 06:01 Uhr Offline Profil Email Private Nachricht
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Nachrichten : 1561

Moin tuttles,

die letzte amtliche Information findest Du hier:
auf den Infoseiten der Wasser und Schiffahrtsverwaltung des Bundes

Alles andere, was ich sonst noch gefunden habe, basiert nur auf Gerüchten und unsicheren geplanten Vorhaben.

Ich würde an Deiner Stelle regelmäßig auf die "elwis"-Seite schauen. Da kannst Du auch nach der Region Ostsee suchen. Wenn sich da offiziell was tut, wirds vermutlich auch da angezeigt werden.

Viele Grüße
Reinhard

PS: man kann diese Infos auch abonnieren, ich bekomme rund 10-15 solcher Infos pro Monat - ist also überschaubar.
O 16.04.2008 um 09:46 Uhr Offline Profil Email www Private Nachricht
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Nachrichten : 50

dank euch für die tips ,werde mich sogleich befleissigen.tuttles
O 16.04.2008 um 10:40 Uhr Offline Profil Email www Private Nachricht
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Nachrichten : 1561

Hallo tuttles,

ich hatte Deine Frage sinngemäß dem Wasser- und Schiffahrtsamt gestellt und heute (!) folgende Antwort erhalten:

"In der Angelegenheit Nothafen Darßer Ort gibt es zurzeit keine neuen Erkenntnisse d.h., die Zufahrt zum Nothafen ist weiterhin gesperrt.
Das Land MV in deren Zuständigkeit der Hafen und die Zufahrt liegt hat sich noch nicht abschließend zur notwendigen Baggerung geäußert.

Eine Genehmigung zum Anlaufen des Nothafen kann nicht erteilt werden auch wenn Ihr Fahrzeug nur 0,40 m Tiefgang hat.
Was Sie privat riskieren wollen, kann ich Ihnen nicht vorschreiben. Sie riskieren (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) ein Festkommen Ihres Fahrzeuge und in dem Fall eine OWI durch die WSP und verlieren dann auch Ihren Versicherungsschutz denn die Sperrung, ist rechtzeitig bekannt gemacht worden und hat auch seinen Sinn."


Jetzt weisste Bescheid!
Vielleicht haben wir ja Glück und die baggern bis Mitte des Jahres doch noch aus...

Viele Grüße
Reinhard


O 21.04.2008 um 14:56 Uhr Offline Profil Email www Private Nachricht
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Nachrichten : 50

danke reinhard.das ist genau die info nach der ich gesucht hatte.tuttles
O 21.04.2008 um 17:01 Uhr Offline Profil Email www Private Nachricht
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Nachrichten : 1561

Ich will nicht unbedingt diesen alten Trööt wieder ausgraben, aber aus aktuellem Anlass mal dieser Hinweis. Man wird die Einfahrt nach Darsser Ort wohl nicht mehr so einfach finden:

Aus den heutigen Mitteilungen der "Bekanntmachungen für Seefahrer":

"Geografische Lage.
Tn. 1: 54° 28,4662' N; 012° 32,3198' E
Tn. 2: 54° 28,4117' N; 012° 32,0310' E

Angaben:
Die auf o.g. Positionen liegenden Tonnen Darßer Ort 1 und 2 der Zufahrt zum gesperrten Hafen Darßer Ort werden bis auf Widerruf aufgrund der Versandung des Fahrwassers eingezogen."

Hier kann die Originalmeldung angesehen werden:
Link zu ELWIS

Viele Grüße
Reinhard
O 03.02.2009 um 11:46 Uhr Offline Profil Email www Private Nachricht
Tessi Drucken  Λ

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Nachrichten : 171

Fragt mich nicht woher ichs hab - aber Darßer Ort soll noch vor der neuen Saison gebaggert werden und wieder anlaufbar sein. Er soll dann solange befahrbar bleiben, bis der neue Hafen in Prerow fertig ist.

Reinhard - du unser Mann für heikle Fälle - kannst du mal bitte was amtliches dazu suchen ??


Gruß Torsten
O 15.02.2009 um 23:05 Uhr Offline Profil Email Private Nachricht
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Nachrichten : 1561

immer ich

Nee - ausser den schon bekannten Willensbekundungen, dass man noch vor der Saison bzw. bis zur Fertigstellung des Prerower Hafens ausbaggern wolle, ist mir nichts bekannt und ich habe auch nichts weiter gefunden.

Letzte Meldung dazu: vom Seglerverband MV

Viele Grüße
Reinhard

PS und wir wollen dieses Jahr da eh' nicht hin
O 18.02.2009 um 10:34 Uhr Offline Profil Email www Private Nachricht
geloeschter_user_11 Drucken  Λ

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Nachrichten : 441

Ich denke, die Formulierung "für den öffentlichen Schiffsverkehr gesperrt" bedeutet keinen Verbot , den Hafen anzulaufen,es ist nicht als Sperrgebiet ausgewiesen. Wenn die Wassertiefe für die TES reicht, kannst du rein genau so wie in jede andere Bucht (auf eigenes Risiko, ist klar...). Irgendwo habe ich eine Stellungname der WSP gelesen, die Versicherung wird nicht zahlen, wenn deinem Boot dort was passiert, aber das sind alles imaginäre Gefahren.
O 19.02.2009 um 10:54 Uhr Offline Profil Private Nachricht
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Administrator

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Nachrichten : 1561

Gelesen hast Du das weiter oben in meinem Beitrag vom 21.4.08.

Allerdings halte ich die Begriffe "gesperrt" und "Genehmigung zum Anlaufen des Nothafen kann nicht erteilt werden" für ziemlich eindeutig und ich persönlich würde das durchaus als "Verbot" einschätzen. Auch die Androhung einer "OWI durch die WsP" (siehe oben) deutet darauf hin.

Ich bin mir nicht sicher, ob die in der SeeSchStrO im Abschnitt A.17 und A.18 angegebenen Zeichen zwingend vorhanden sein müssen, oder ob es nicht ausreicht, dass diese Sperrungen "öffentlich bekanntgemacht" werden, wie es durch die amtlichen (!) Veröffentlichungen der BfS erfolgt.

Ich denke, dass die Vorschriften der BfS durchaus befolgt werden müssen. Die Berücksichtigung dieser BfS wird übrigens auch im Sportbootführerschein-Fragenkatalog als erforderlich abgefragt.

Viele Grüße
Reinhard


O 19.02.2009 um 11:46 Uhr Offline Profil Email www Private Nachricht
geloeschter_user_11 Drucken  Λ

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Nachrichten : 441

Rechtlich wirst du mit deiner Auslegung recht haben. Trotzdem sehe ich es als Schikane einer gelangweilten Behörde ohne vernünftige Begründung das Befahren eines versandeten Hafens mit einem Kleinkreuzer von 40 cm Tiefgang zu verbieten.
O 19.02.2009 um 14:00 Uhr Offline Profil Private Nachricht
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Administrator

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Nachrichten : 1561



Auch wenn ich ab und zu die rechtliche Seite heranziehe...
natürlich hast Du recht!


O 19.02.2009 um 14:24 Uhr Offline Profil Email www Private Nachricht
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