grafikgrafikgrafik
Anmelden / Registrieren
Home | Impressum
Navigation

Allgemeines
grafik Startseite
grafik Nachrichten
grafik Flohmarkt
grafik Fotoalbum
grafik neue Fotos
grafik Forum
grafik neue Beiträge
grafik Hilfe

grafik TES
grafik Infos
grafik Forum
grafik Fotoalbum

grafik VIVA u.a.
grafik Infos
grafik Forum
grafik Fotoalbum


grafik
| Forum-Index | Forum-Statistik | Registration/Login | Suche |

 ForumIndex  »  Allgemeines  »  Ummeldung nach Umzug
  Erster Beitrag | Letzter Beitrag Forum Automatische Benachrichtigung aktivieren     Thema drucken
Autor
Anfang der Diskussion    ( Antworten erhalten: 2 )    Vorheriges Thema Nächstes Thema
LuTse Drucken  Λ

Forum

Nachrichten : 81

Moin zusammen,

weiss jemand von Euch, ob man nach einem Umzug seine Führerscheine und den Bootsschein entsprechend an die neue Adresse anpassen muss? Ich habe mich ein wenig umgehört und keine befriedigende Antwort erhalten. Manche sagen, einfach nix unternehmen und mit der alten Adresse im Schein weiterfahren und andere wiederrum meinen, dass die Scheine umgemeldet werden müssten. Ich könnte mir vorstellen, dass ich den Bootsschein über das Schiffahrtsamt ummelden kann aber die Segelscheine...hmmm, keine Ahnung. Beim Bezirksamt geht es jedenfalls nicht.
Danke schonmal für Eure Rückmeldungen, cheers, Lutz
O 27.03.2012 um 18:15 Uhr Offline Profil Email Private Nachricht
avalon Drucken  Λ

Administrator

Forum

Nachrichten : 1561

Hi Lutz,

ich habe keine Ahnung, kann aber was versuchen zu begründen

Beim normalen Kfz-Führerschein ist nicht mal eine Adresse enthalten. Das Ding dient als Befähigungsnachweis, nicht als Ausweispapier. Bei Bootsführerscheinen und Funkzeugnissen würde ich das genauso sehen.
Wenn Du Wert darauf legst, dann kannst Du die Scheine beim DSV/DMYV (oder wer auch immer die ausgestellt hat) ändern lassen - die freuen sich, wenn sie für die Änderung Gebühren kassieren können; ich gehe mal davon aus, dass das was kostet. Notwendig ist das meiner Meinung nach nicht.

Beim IBS würde ich die Adressänderung bei der Verlängerung erledigen lassen. Deinen Spezialfall mit dem Berliner Kennzeichen kann ich nicht beurteilen, steht das auch im IBS?

Der IBS dient ja zweierlei Zwecken, a) als Eigentumsnachweis, aber nur, wenn er aktuell ist - dann empfiehlt sich die Änderung bei der Verlängerung. Und b) als Kennzeichendokument, dann müsste die ausstellende Stelle möglicherweise analog den Kfz-Papieren von der Änderung erfahren, nur - wozu? Steuern werden nicht erhoben und da Du in der nächsten Zeit eh nicht in Berlin rumfährst... Eigentlich müsstest Du: siehe hier
Machs bei der nächsten Verlängerung und gut is.

Viele Grüße
Reinhard


O 27.03.2012 um 21:36 Uhr Offline Profil Email www Private Nachricht
LuTse Drucken  Λ

Forum

Nachrichten : 81

moin reinhard, vielen dank für die wie immer informativen tips.
so long
Lutz
O 29.03.2012 um 17:49 Uhr Offline Profil Email Private Nachricht
Springe zu :  
   
CP-Splatt 1.0


grafik
grafikgrafikgrafik