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 ForumIndex  »  Allgemeines  »  neue Führerscheinregelung ist in Kraft
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Moderator

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Nachrichten : 830

die neue Führerscheinregelung ist in Kraft:

Neuregelung der Führerscheinregelung in der Sportschifffahrt
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat in
Umsetzung des Bundestagsbeschlusses "Neue Impulse für die
Sportbootschifffahrt" (BT-Drs. 17/7937) die Führerscheinfreigrenze in der
Sportschifffahrt für den See- und Binnenbereich von bislang 3,68 kW (5 PS)
auf 11,03 kW (15 PS) erhöht. Die Neuregelungen sind in der "Verordnung zur
Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich"
veröffentlicht worden (BGBl. I, Heft 47, Seite 2102) und mit Wirkung vom 17.
Oktober in Kraft getreten. Für die Führerscheinfreiheit bei motorisierten
Sportbooten bis 11,03 kW gilt nunmehr folgendes:

Im Seebereich dürfen wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer
maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See
geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer
Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer mindestens 16
Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen
zu können. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es im Seebereich
weiterhin nicht.

Im Binnenbereich dürfen Personen ab 16 Jahren Sportboote von weniger als 15
Meter Länge führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der
Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine
gewerbsmäßige Nutzung stattfindet. Diese Regelung findet allerdings auf dem
Rhein keine Anwendung, weil bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW
aufgrund internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit
keine Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann. Die
Alternative "Segelsurfen" beim Sportbootführerschein-Binnen ist ersatzlos
gestrichen worden. Künftig ist auf den Gewässern nach Anlage 2 der
Sportbootführerscheinverordnung-Binnen kein Führerschein mehr erforderlich,
wenn Sportboote als Segelsurfbretter geführt werden. Damit besteht auf allen
Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Sinne des § 1 Nummer 1
Sportbootführerscheinverordnung-Binnen künftig eine Führerscheinfreiheit für
das Führen von Segelsurfbrettern.


Quelle: ELWIS.de
O 20.10.2012 um 19:25 Uhr Offline Profil Email www msnmPrivate Nachricht
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Administrator

Forum

Nachrichten : 1561

Jetzt ist es also amtlich, was schon lange durch die Medien geisterte...

Bisher durfte man zumindest ein wenig darauf vertrauen, dass die Skipper der in der Nähe des eigenen Standortes befindlichen Yachten irgendwie mal etwas über Vorfahrtregeln u. ä. mitbekommen haben. Ab sofort muss man mit Allem rechnen.

Meiner Meinung nach ist da der Gesetzgeber vor den Interessen der Verchartererlobby eingeknickt - aber wer fragt schon nach meiner Meinung...

Sinnvoller wäre gewesen, z.B. die Regelungen für den Erwerb von Funkzeugnissen (UBI/SRC) der Praxis anzupassen...

Viele Grüße
Reinhard

(ich habe den Beitrag mal von "Anschaffung" nach "Allgemeines" verschoben.)


O 20.10.2012 um 22:53 Uhr Offline Profil Email www Private Nachricht
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