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 ForumIndex  »  Allgemeines  »  Gasprüfung auf Sportbooten nach G608
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Administrator

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Nachrichten : 1561

Hallo an alle, ...

... die auf ihrem Boot eine fest installierte Gasanlage haben. Fest installiert bedeutet vereinfacht gesagt, dass irgendwas dieser Anlage fest angeschraubt ist. Wie z. B. der Kocher, ein gasbetriebener Kühlschrank oder eine Heizung. Nicht darunter fallen (nach meinen Erkenntnissen) tragbare Campingkocher mit einer einschiebbaren Patrone oder eine tragbare Heizung mit Patrone, also transportable Geräte.
Es geht bei meiner Frage also nur um eingebaute Geräte.


Hand aufs Herz, wer macht regelmäßig alle zwei Jahre eine Gasprüfung nach G608?
Ist dabei alles ok gewesen, oder gibt es Mängel, die beanstandet wurden und nachgebessert werden mussten?

Nach den Regeln der Durchführung von Gasprüfungen gem. DVGW-Arbeitsblatt G608 sind z.B. Leitungen, Anschlüsse, Lagerung usw. zu prüfen und müssen diesen entsprechen.

z.B. darf die Gasflasche nur in einem Behälter mit Ablauf nach aussen gelagert werden, die Schlauchleitungen sind mit Verschraubungen anzuschliessen, Schlauchschellen sind verboten, Schläuche und Druckregler haben ein "Verfallsdatum", nach dem sie nicht mehr verwendet werden dürfen usw.

Wer es genauer wissen will, kann sich bei uns im Downloadbereich diese Broschüre herunterladen
hier klickern
Sie ist zwar schon etwas älter, aber im Großen und Ganzen gibt sie das wieder, was gefordert wird - und noch weitere interessante Informationen.

Angeregt zu diesem Beitrag wurde ich durch dieses Bild im Fotoalbum:

für grosses Bild hier klicken

Das sieht zwar sehr schön aus (alleine schon der Holzausbau ist toll!), aber ich bezweifle, dass diese Art der Gasinstallation bei einer Gasprüfung in Deutschland zugelassen wird. Der Kocher ist fest eingebaut und mit einer Schlauchleitung mit dem Regler der Gasflasche verbunden. Das Fach für die Gasflasche ist zum Innenraum hin nicht abgedichtet und einen Ablauf nach draussen dürfte es bei dieser Einbautiefe wahrscheinlich auch nicht geben.
Bei mir war es ursprünglich ähnlich - unter dem eingebauten Kocher war eine Leitung zum Boden der hinteren Backskiste mit Anschluss für die Gasflasche.

Weil das bei einer Gasprüfung nie durchgegangen wäre, habe ich eine Leitung vom Kocher bis zum Ankerkasten gelegt und dort die Halterung für die Gasflasche angebracht. Seitdem habe ich mit Prüfungen, die ich regelmäßig durchführe, keine Probleme.
Siehe auch hier: hier klickern

Zusätzlich habe ich einen (nicht vorgeschriebenen, aber empfehlenswerten) Gaswarner im Schapp unter dem Kocher installiert.


Wie sieht es bei Euch aus?


Viele Grüße
Reinhard

PS: Diese Prüfung nach G608 bezieht sich nur auf deutsche Sportboote, wie es im Ausland aussieht, weiss ich nicht!
Es ist anzunehmen, dass Versicherungen für deutsche Sportboote im Schadensfall die Prüfungen als Vorausetzung für eine Schadensregulierung ernst nehmen - in manchen Bedingungen stehen Hinweise dazu drin!

Nachtrag:
Es scheint nach meinen letzten Informationen so zu sein, dass diese Gasprüfungen für Privatpersonen auf rein privat genutzten Wassersportfahrzeugen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
Es kann jedoch nicht schaden, wenn man seine Gasanlage regelmäßig überprüfen lässt, um Gasunfällen vorzubeugen.


O 22.12.2016 um 17:52 Uhr Offline Profil Email www Private Nachricht
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Nachrichten : 159

Hallo Reinhard!

Bei meiner TES ist von der Werft aus ein einfacher Gasflaschenhalter im Ankerkasten - kurze Gummileitung mit Druckminderer als Anschluss, dann Kupferleitung in den Innenraum - unterhalb der Spüle 2 Absperrhähne (1x Kocher und 1 x für die vorbereitete Heizung). Flaschenhalterung im Ankerkasten besteht aus Bootssperrholz mit Gelcoat überstrichen. Dabei war eine 3 kg Euroflasche, die es nun in Österreich im Austausch nicht mehr gibt - angeblich auch im ges. Euroraum nur noch Übergangsmäßig. Der örtliche Gashändler kann sie beim Großhändler noch füllen lassen - muss deshalb aber einige Tage darauf warten. Zudem wurde mir empfohlen auf eine zeitgemäße Gasflasche umzurüsten. Habe vor mal die Halterung herauszuschneiden und eine etwas größere für eine 5kg Leichtflasche anzufertigen (würde sich in der Höhe knapp ausgehen und ist bei zahlreichen Tankstellen in Ö einfach umzutauschen). Prüfung durch Gasinstallateur war kein Problem - prüfte penibel einen möglichen Druckabfall und ob die Ventile beim Kocher selbst schließen, wenn die Flamme ausgeht. Bemängelte etwas, dass keine ständig offene Zu/Abluft in der Nähe des Kochers verbaut ist, wie es bei Wohnmobilen/-Anhängern schon lange vorgeschrieben ist. Wenn gewünscht mach ich mal ein Foto und stell es rein. LG Gernot
O 22.12.2016 um 19:43 Uhr Offline Profil Email Private Nachricht
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Nachrichten : 441

Hallo Reinhard,
ich sehe die Sache so: wenn die Anlage einmal - ordentlich - (!) installiert wurde, ist jeder technisch versierter Mensch im Stande zu erkennen ob der Schlauch Risse hat, die Verschraubung locker usw.? Dafür muß ich niemandem 60 € zahlen. Gut, wenn einer technisch völlig unbedarft ist, dann OK. Der Anschluß an die Gasflasshe muß inzwischen mit einer Druckanzeige ausgerüstet sein, da kann ich selbst erkennen, ob nach 1 Stunde der Druck noch da ist oder etwas undicht (wenn ich überhaupt drauf schaue). Ich halte von diesen TüV- und anderen Prüfungen nicht viel, es wird nur Sicherheit suggeriert und Leute abgezockt. Z.B. TüV im KFZ Bereich: du verläßt das TüV Gelände mit neuer Plakette und hast gleich einen Unfall weil die Bremse nicht funktioniert, was bei der Prüfung erkannt werden müßte. Der TüV übernimmt in so einem Fall keine Verantwortung - das ist von der höchsten richterlichen Stelle bestätigt. Was ist so eine Prüfung wert?
O 27.12.2016 um 15:39 Uhr Offline Profil Private Nachricht
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Administrator

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Nachrichten : 1561

Hallo Hugo,

ich will es ja nicht abstreiten, dass ich eigentlich ganz Deiner Meinung bin.

Nur versuche ich hier die "offizielle" Ansicht darzustellen mit dem Hintergrund, dass es da Vorschriften gibt, von denen
- manche möglicherweise noch nie etwas gehört haben
- deren Sinn aber auch nicht ganz wegzudiskutieren ist
- und auf die sich (möglicherweise) spätestens im Schadensfalle die Kaskoversicherung berufen wird.

Es ist nicht auszuschliessen, dass die Versicherung die (komplette) Ersatzleistung verweigern wird, weil man da vielleicht bestimmte, in Deutschland möglicherweise geltende Vorschriften nicht beachtet hat. *)

Dass der TÜV nicht haftet, dürfte ebenso verständlich sein, wie dass der Gasprüfer nicht haftet - Vertragspartner der Versicherungen ist der Fahrzeugeigentümer und der muss für den (vorschriftsmäßigen) Zustand seines Fahrzeuges/Wasserfahrzeuges geradestehen.

Übrigens fährst Du (nehme ich stark an) mit Deinem Auto trotz Deiner Meinung zu TÜV, eben weil es Vorschriften dafür gibt.
Diese Vorschriften gibt es auch für Gasprüfungen, G607 für Campings und G608 für Wasserfahrzeuge, selbst der Schornsteinfeger arbeitet nach solchen Vorschriften.

Nur wird in unserem speziellen Falle nichts überprüft und ggf. stillgelegt...
Das ist der Unterschied.

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, z.B. dass diese Vorschriften gar nicht zwingend von irgendwelchen Gesetzen o.ä. deutschlandweit (!) vorgegeben sind - das müsste dann aber auch belastbar nachprüfbar sein. *)
In der "Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg" ist z.B. im §29 festgelegt, dass "Flüssiggasanlagen ... dem Stand der Technik" entsprechen müssen.
Als Stand der Technik ist an verschiedenen Fundstellen die "Technische Regeln Flüssiggas 2012 - DVFG-TRF 2012 " definiert, die als Basis für die Prüfung nach G608 dient.
Auch bei der Bodenseezulassung wird bei der notwendigen TÜV-Prüfung nach dieser Gasabnahme gefragt.

Versicherungen zu fragen dürfte keinen Sinn machen, die werden bei einer solchen Frage sofort darauf anspringen... denke ich.

Viele Grüße
Reinhard

PS:
Wer sowieso keine Kaskoversicherung für sein Boot hat, dem dürfte das eh egal sein. Nur weiss ich nicht, was meine Haftpflichtversicherung dazu sagen wird, wenn durch die Gasexplosion meines Bootes Dritte zu Schaden kämen. Klar würde die den Schaden des Dritten bezahlen, aber kann man sicher sein, dass die mich nicht in Regress nehmen, weil mein Wasserfahrzeug nicht verkehrssicher im Sinne der geltenden Vorschriften war?

*) siehe Nachtrag zum ersten Beitrag.


O 27.12.2016 um 17:13 Uhr Offline Profil Email www Private Nachricht
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Nachrichten : 441

Hi Reinhard,
unsere Diskussion ist eigentlich gar keine da unsere Meinungen nicht verschieden sind. Jeder vernünftige Bootsbesitzer prüft regelmäßig ohne Zwang, (oder läßt prüfen durch die Werft) nicht nur seine Gasanlage sondern auch andere Bootsteile wie Ruder, Motor, Elektroanlage usw. Gottseidank passiert wirklich wenig. Ich bin nur einfach als freiheitsliebender Mensch der Meinung, dass ich nicht auf jedem Schritt und Tritt geprüft und zertifizerit sein möchte und für mein Schicksal selbst gerade stehe. Deshalb fahre ich aufs Wasser da dort von diesem Gefühl noch etwas (inmitten unserer TüV überprüften Gesellschaft) übrig bleibt.
Ein gutes neues Jahr 2017 wünscht Dir
Hugo

O 27.12.2016 um 19:47 Uhr Offline Profil Private Nachricht
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