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Nachrichten : 441

Ich habe die Positionsbeleuchtung entsprechend der BSH für Segeln und Motor mitbestellt.
Alle installierten Leuchten sind mit dem HDI-Zeichen und werden folgendermaßen geschaltet:
Schalter 1: Zweifarbenlaterne in Bug + Hecklicht
Schalter 2: Dreifarbenlaterne
Schalter 3: Weiße Rundumleuchte im Top (ich glaube 10 Watt)

Entspricht die Anordnung so der KVR und der SeeSchStrOrd ?

O 01.12.2005 um 09:19 Uhr Offline Profil Private Nachricht
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Nachrichten : 441

Ich habe die Positionsbeleuchtung entsprechend der BSH für Segeln und Motor mitbestellt.
Alle installierten Leuchten sind mit dem HDI-Zeichen und werden folgendermaßen geschaltet:
Schalter 1: Zweifarbenlaterne in Bug + Hecklicht
Schalter 2: Dreifarbenlaterne
Schalter 3: Weiße Rundumleuchte im Top (ich glaube 10 Watt)


Ich möchte meine alte Nachricht noch einmal aufgreifen in der Hoffnung, dass sich vieleicht doch jemand auskennt:

Unter Segel ist die Sache klar: entweder Schalter 1 oder Schalter 2.

Ankern: Schalter 3 - auch klar

Unter Motor (oder Segel+Motor): möglich wäre Zweifarbenlaterne + Toplicht. Das heißt aber ein separater Trennschalter für das Hecklicht, das nicht mitleuchten darf, und ausserdem müßte das Toplicht 25 W haben (bei mir sind es 10 W)

Oder am besten immer alles einschalten (noch besser: zusätzlich eine Halogenblitzlampe im Top montieren) so wird man nicht übersehen, macht ihr es auch so ?

O 17.02.2006 um 14:58 Uhr Offline Profil Private Nachricht
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Administrator

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Nachrichten : 1561

Hallo Hugo,

damit kein Frust aufkommt - ja, Du wirst gelesen

(Hinweis: Diesen Text habe ich im Laufe des heutigen Abends geändert - also nicht irritieren lassen!)

Eine bessere Lösung als das Hecklicht auszuschalten habe ich auch (noch) nicht. Meine Beleuchtung ist ähnlich. Und ich bin bisher zum Schluss gekommen, dass ich eh nur in der warmen Jahreszeit unterwegs bin und bei Dunkelheit (oder unsichtigem Wetter) nicht fahre.

Bei mir sind je eine rote und eine grüne Lampe an Bb und Stbd montiert, die zusammen mit der Hecklaterne geschaltet sind. Zusätzlich habe ich eine Ankerlaterne oben auf'm Mast. die ich einzeln schalten kann.

Grundsätzlich würde ich jedoch keine anderen als die vorgesehenen Beleuchtungen einschalten. Die Gefahr, dass andere "werweisswas" fürn Fahrzeug vermuten, wenn sie eine falsche Lampenkombination sehen, erscheint mir zu groß.
Ausserdem ist eine falsche Beleuchtung eh verboten...

Gerade eben nochmal im Buch "Kleine Kreuzer" nachgelesen:

Danach ist die sinnvollste Kombination: eine Dreifarbenlaterne mit einer Ankerlaterne auf dem Mast und eine Zweifarbenlaterne im Bug.
Beim Segeln reicht die Dreifarbenlaterne.
Beim Ankern die Ankerlaterne.
Beim Motoren die Buglaterne in Verbindung mit der Ankerlaterne, wobei im Buch besonders darauf hingewiesen wird, dass auch die 10W-Ankerlaterne die geforderen 2sm Tragweite erreicht. Man muss also keine 25W-Birne einbauen.
Eine Hecklaterne ist demnach bei Dir überflüssig.

Das Buch, das ich hier habe, ist von 1987. Ich erwähne das deshalb, weil ich nicht weiss, ob sich irgendwelche Bestimmungen inzwischen geändert haben.


O 17.02.2006 um 16:51 Uhr Offline Profil Email www Private Nachricht
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Nachrichten : 441

Hallo Reinhard,

danke für die Antwort, sie deckt sich mit meinem Kenntnisstand.
Ich denke auch, dass die Beleuchtung gesetzkonform sein sollte, ich fahre zwar lieber beim Tageslicht, aber es passierte schon, dass ich erst bei Dunkelheit angekommen bin.
Obwohl, Segeln beim Mondschein muss eine tolle Sache sein, leider ist in meinem Revier nachts in der Regel eine völlige Flaute.

Grüße

Hugo
O 20.02.2006 um 10:55 Uhr Offline Profil Private Nachricht
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